Liebe Freunde des Flugplatzes Serres - La Batie Montsaléon!
Ab Anfang 2024 gelten die neuen europäischen Sicherheits- und Gefahrenabwehrvorschriften auch für sekundäre Flugplätze. Alle Flugplätze in den Hautes Alpes sind davon betroffen, auch Serres - La Batie Montsaléon.
Es handelt sich ausschließlich um Sicherheitsvorschriften für Personen und Fahrzeuge auf dem Flugplatz. Diese Regeln betreffen nicht den Flugbetrieb, sondern nur die Personen und Fahrzeuge, die sich auf dem Flugplatz bewegen müssen. Was ändert sich? Neu seit dem Erscheinen dieser Regeln ist, dass es nun einen Ausweis für Fahrzeuge gibt, um auf den Flugzeugparkplätzen und auf der Start- und Landebahn fahren zu können, und auch eine persönliche Erlaubnis, diese Bereiche zu betreten, unabhängig davon, ob Sie Pilot sind oder als Fußgänger beim Aufstellen oder Bewegen von Segelflugzeugen helfen.
ALLE FAHRZEUGE, DIE EINE GENEHMIGUNG FÜR DIE ZUFAHRT ZU RESERVIERTEN BEREICHEN DES FLUGPLATZES ERHALTEN, MÜSSEN VON IHREM VERSICHERER EINE ERWEITERTE GARANTIE FÜR DAS BEFAHREN DES FLUGPLATZES ERHALTEN.
Weisungen:
- Alle Personen, einschließlich nicht fliegender Begleiter, die den Flugplatz außerhalb der Zone "Stadtseite" betreten, müssen sich über das Computerportal registrieren lassen, den Präfekturerlass lesen und akzeptieren sowie die anderen Regeln des Flugplatzes, wie die VAC-Karte.
- Nach der Registrierung über das Computerportal wird nur die Fahrzeuggenehmigung per E-Mail an den Antragsteller zurückgeschickt, die er ausdrucken und an dem betreffenden Fahrzeug gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anbringen muss.
- Das Fahrzeug muss für den Betrieb im Flughafenbereich gegen Schäden an Luftfahrzeugen versichert sein und gegebenenfalls eine gültige technische Kontrolle haben.
- Die Geschwindigkeit muss generell so angepasst werden, dass der Fahrer unter allen Umständen die Kontrolle über sein Fahrzeug behält.
- Die Verwendung von Warnsignalen am Fahrzeug ist obligatorisch, sofern der Betreiber keine Sondergenehmigung erteilt hat.
- Der Fahrer ist für die Vermeidung von Kollisionen seines Fahrzeugs mit Luftfahrzeugen verantwortlich.
- Luftfahrzeuge haben stets Vorrang vor allen Personen, die sich in Fahrzeugen oder zu Fuß bewegen. Der Fahrer muss sich gegebenenfalls vor der Einfahrt vergewissern, dass kein Luftfahrzeug vorhanden ist.
- Alle Personen, die in Bereichen, in denen sich Luftfahrzeuge bewegen, zu Fuß unterwegs sind, müssen gut sichtbare Kleidung tragen. - Für Begleitpersonen reicht die Anmeldung aus, aber es können Kontrollen durch die Gendarmerie des Transports Aériens oder den Betreiber durchgeführt werden. Die Aufsichtsbehörden können unseren Flugplatz mehrmals im Jahr kontrollieren, und die Strafen sind beträchtlich. - Gemäß den Vorschriften führt der Flugplatzbetreiber Listen der Fahrzeuge und Personen, die eine Zugangsberechtigung erhalten haben. Diese Zugangsberechtigungen für Fahrzeuge müssen gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. - Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Genehmigungen auszusetzen, wenn die Anweisungen nicht befolgt werden. Nicht identifizierten Personen und Fahrzeugen wird der Zutritt verweigert. - Als Inhaber einer Zugangsberechtigung können Sie andere Personen auf den Flugplatz mitnehmen, Sie sind jedoch für diese Personen, die Sie begleiten, verantwortlich. Kinder unter 14 Jahren dürfen den Flugplatz nur in Begleitung einer verantwortlichen befugten Person betreten, Jugendliche ab 14 Jahren können befugte Personen sein. Hunde sind auf dem Flugplatz verboten und müssen in der Zone "Stadtseite" an der Leine geführt werden. - Der Flugplatz ist in das Rollfeld (Start- und Landebahn), das Vorfeld (Parkplätze, Rollwege) und den "stadtseitigen" Bereich, wie z. B. den Campingplatz oder das Restaurant, unterteilt. Da es keine physische Trennung gibt, müssen Camper und Hüttenbewohner besonders vorsichtig sein.
ES IST WICHTIG, DASS SIE DIESE BEREICHE VORHER AUF DEM PLAN IN DEN VORSCHRIFTEN DES DEPARTEMENTS AUF SEITE 220 MARKIEREN.
Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass der Verkehrsbereich (Parkplatz, TAXIWAY) keine Piste ist und dass die Startfreigabe nur am Anfang des Flugbetriebsbereichs (Piste) erfolgen darf. siehe ICAO-Karte des Flugplatzes LFTM.
Dies gilt als Selbstbriefing für Personen, die zum Betreten des Flugplatzes berechtigt sind.
Zusammengefasst:
- Die Anwesenheit auf dem Flugplatz ist nur dann erlaubt, wenn sie gerechtfertigt ist.
- Alle Personen, die den Flugplatz und den Campingplatz betreten, müssen vor ihrem ersten Schritt auf das Gelände informiert und registriert werden, um die reservierten Bereiche außerhalb der "Stadtzone" zu betreten. Die Fahrzeugmarke muss an der Windschutzscheibe sichtbar sein.
- Jeder Inhaber einer Genehmigung darf andere Personen mitnehmen, die sich während der Fahrt in seiner unmittelbaren Nähe aufhalten müssen. Dieser Halter ist ausschließlich für sie verantwortlich.
- Hunde oder andere Tiere sind auf dem Flugplatz strengstens verboten, es sei denn, sie sind auf der Seite "Stadtzone" an der Leine gehalten.
- Dank des Online-Vorabbriefings und des Anmeldeportals ist das System für jeden so einfach und schnell wie möglich. Bitte nutzen Sie das System vor Beginn der Saison, da ein individuelles Briefing dieser Sicherheitsregeln nicht möglich ist.
- Da die Rechtfertigung und Überprüfung dieser Regeln obligatorisch wird und jederzeit sowohl von der Luftpolizei als auch vom Betreiber vorgenommen werden kann, behalten Sie bitte ein Foto Ihres Ausweises auf Ihrem Mobiltelefon.
Beispiele:
Die Begleitperson, die beim Einrollen des Segelflugzeugs hilft, das Auto nach dem Start bewegt usw. muss das Recht haben, das Gelände zu betreten, und das Auto muss die Erlaubnis gut sichtbar an der Windschutzscheibe haben. Jede Person muss am Tor angemeldet sein, um den Flugplatz betreten und befahren zu dürfen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.