Liebe Freunde des Flugplatzes Serres - La Batie Montsaléon!
Ab dem 30. Juni 2025 hat die Verwaltung den Status des Flugplatzes geändert, wodurch sich auch die Modalitäten seiner Nutzung ändern.
Der Flugplatz hat nicht mehr den Status eines zugelassenen Flugplatzes mit eingeschränkter Nutzung und erhält wieder seinen ursprünglichen Status als Privatflugplatz. Dies ermöglicht eine einfachere Organisation und einen einfacheren Verkehr.
Von nun an gilt jeder Pilot von Segelflugzeugen, Leichtflugzeugen oder Ultraleichtflugzeugen als vom Eigentümer eingeladen und muss sich und sein Luftfahrzeug über diese Website in die gesetzliche Liste eintragen lassen.
Diese Gästeliste wird für die Luftfahrtbehörden und die öffentliche Gewalt bereitgehalten.
In der Praxis bedeutet dies:
- Jeder Pilot und jedes Luftfahrzeug müssen auf dieser Liste registriert sein.
- Nach der Registrierung auf diesem Computerportal wird die Genehmigung per E-Mail an den Antragsteller zurückgeschickt, der sie ausdrucken und zusammen mit seinen Fahrerpapieren aufbewahren muss, um sie bei Bedarf dem Betreiber oder den Behörden (z. B. Lufttransport-Gendarmerie) vorlegen zu können.
- Der Fahrer ist für die Vermeidung von Kollisionen seines Fahrzeugs mit Luftfahrzeugen verantwortlich.
- Luftfahrzeuge haben immer Vorrang vor allen Personen, die sich in Fahrzeugen oder zu Fuß bewegen. Der Fahrer muss sich gegebenenfalls vor dem Einfahren auf die Start- und Landebahn vergewissern, dass kein Luftfahrzeug vorhanden ist.
- Gemäß den Vorschriften führt der Flugplatzeigentümer Listen mit den Personen und Luftfahrzeugen, die eine Nutzungsgenehmigung erhalten haben.
- Der verwaltende Eigentümer behält sich das Recht vor, Genehmigungen auszusetzen, wenn die Anweisungen nicht befolgt werden. Nicht identifizierten Personen und Fahrzeugen wird die Einfahrt auf die Start- und Landebahn nicht gestattet.
- Als Inhaber einer Nutzungsgenehmigung dürfen Sie andere Personen auf den Flugplatz mitnehmen, Sie sind jedoch für diese Personen, die Sie begleiten, verantwortlich. Kinder unter 14 Jahren dürfen den Flugplatz nur in Begleitung einer bereits zugelassenen und verantwortlichen Person betreten. Hunde sind auf der Start- und Landebahn sowie auf den Parkplätzen für Segelflugzeuge und Flugzeuge verboten und müssen anderswo an der Leine geführt werden.
- Der Flugplatz ist unterteilt in das Rollfeld (Start- und Landebahn), das Vorfeld (Parkplätze, Rollwege) und den "stadtseitigen" Bereich, wie z. B. den Campingplatz oder das Restaurant. Da es keine physische Trennung gibt, sollten Restaurantgäste und Bewohner des Campingplatzes besonders darauf achten.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Diese Dokumente und Informationen sind Kommunikationsmittel und unterliegen nicht der Verantwortung des Flugplatzbesitzers.