PRIVATER FLUGPLATZ SERRES – LA BÂTIE MONTSALÉON
ERTEILUNG EINER NUTZUNGSGENEHMIGUNG
SIE MÜSSEN DIE GÜLTIGE GENEHMIGUNG ERHALTEN HABEN, BEVOR SIE DEN FLUGPLATZ NUTZEN KÖNNEN.
Vorabinformation:
Es wird darauf hingewiesen, dass das Abstellen von Segelflugzeug- und Ultraleichtflugzeuganhängern auf dem Flugplatz ohne Anwesenheit ihres Eigentümers strengstens untersagt ist.
ICH MELDE MICH FÜR DAS JAHR 2026 AN
(Nur für Segelflugzeug-Schlepppiloten und Gebirgsflugzeugpiloten):
Ich bin Pilot von:
Ich bin stationiert in (Name meines Heimatflugplatzes und Vereins):
Auflisten der Zulassungen und Flugzeugtypen des Clubs, die verwendet werden können (durch Bindestriche getrennt):
Name
Vorname
Mobiltelefonnummer (vollständig, mit Ländervorwahl, z. B. 33 06 xxxx):
Offizielle Wohnadresse (Nr., Straße, Postleitzahl, STADT):
Land:
Meine E-Mail-Adresse:
Als Gast mit meinen Begleitern sowie meinen Versicherern, die ich informiert habe, verzichten wir auf alle Ansprüche gegen den Eigentümer.
Mein Segelflugzeug oder Motorsegler MUSS mit einem FLARM ausgestattet sein, die Registrierung muss dort eingetragen sein und DER MODUS MUSS AUF „VISIBLE“ EINGESTELLT SEIN.
Es MUSS AUCH ORDNUNGSGEMÄSS auf der OGN-Website www.glidernet.org registriert sein
Wenn ich mit einem Flugzeug oder einem Ultraleichtflugzeug fliege – und nur in diesem Fall –, muss am Ende jedes Tages ein Flugbericht an folgende Adresse gesendet werden: contact@aeroserres.com
Ich habe verstanden, dass ich auf dem Flugplatz Serres-La Batie Montsaléon NICHT FLIEGEN DARF, wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind.